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    Entsorgungshinweise

    Entsorgungshinweise

    Wichtige Infos zur fachgerechten Entsorgung

    Produkte wie Batterien, Akkus, Altöl, Elektrogeräte und Lampen gehören nicht in den Hausmüll. Aber wie und wo lassen sie sich fachgerecht entsorgen? Unsere Entsorgungshinweise geben dir einen Überblick:

    Wie kannst du Sonderabfälle erkennen?

    Produkte die nicht im Haushaltskehricht entsorgt werden dürfen, sind mit dem durchgestrichenen Mülltonnensymbol gekennzeichnet:

    Entsorgungshinweis

    Wenn du das Symbol auf deinem Produkt bzw. der Produktverpackung entdeckst, halte dich bitte an die Hinweise zur fachgerechten Entsorgung. Oft lassen sich Bestandteile der betroffenen Produkte recyclen und damit unsere Rohstoffe schonen. Zudem vermeidest du durch die fachgerechte Entsorgung, dass giftige sowie gesundheits- und umweltschädliche Stoffe ins Ökosystem gelangen.





    Entsorgungshinweise

    Rückgabe und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

    Vom Rasenmäher bis hin zur Bohrmaschine: In jedem elektronischen Gerät finden sich wertvolle Rohstoffe, welche sich nach dem Recycling wieder neu verwenden lassen.

    Zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zählen beispielsweise:

    • Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte
    • Kühl-, Gefrier- und Klimageräte
    • Bau- und Gartengeräte
    • Hobbygeräte mit elektrischen und elektronischen Komponenten

    Zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zählen nicht:

    • Batterien und Akkus (separate Sammlung)
    • Lampen und Leuchten (separate Sammlung)
    • Sicherungskasten mit Sicherungen und Schalttableaux
    • Lichtschalter und Steckdosen

    In der Schweiz hat der Handel eine gesetzliche Rücknahmepflicht und Konsument:innen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Damit kannst du deine Elektro- und Elektronikaltgeräte überall dort zurückgeben, wo diese verkauft werden. Zudem existieren verschiedenste Abgabestellen in Gemeinden und Städten.

    Entsorgungshinweis Leuchtmittel

    Entsorgung von Leuchtmitteln

    Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Schwermetalle und sind daher fachgerecht zu entsorgen. Sie gehören nicht in den Haushaltsmüll.

    Zu den entsorgungspflichtigen Leuchtmitteln zählen beispielsweise:

    • Leuchtstoffröhren (Neonröhren)
    • Energiesparlampen
    • LED
    • Hoch- und Niederdrucklampen
    • Leuchten (z.B. Stehleuchten)

    Beachte: Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung.

    Leuchtmittel kannst du an den Verkaufsstellen zurückgeben. Zudem nehmen die meisten Gemeindesammelstellen Leuchtmittel zurück.

    Entsorgungshinweis

    Entsorgung von Altbatterien und -akkus

    Batterien und Akkus enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die sich gut recyclen lassen. Zudem beinhalten sie schädliche Schwermetalle und speziell Lithium-Ionen-Akkus bergen ein gewisses Gefährdungspotenzial. Um negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu vermeiden, gehören in den Sonderabfall.

    Akkus und Batterien fallen in die gesetzliche Rücknahmepflicht und werden von Verkaufsstellen, unabhängig von einem Kauf zurückgenommen. Dazu nehmen viele Gemeindesammelstellen Batterien und Akkus entgegen.

    Sonderfall Fahrzeugbatterien

    Fahrzeugbatterien sind an der Verkaufsstelle oder im Werkstoffhof abzugeben.

    Entsorgungshinweis

    Entsorgung von Altöl

    Altöl fachgerecht zu entsorgen ist wichtig, denn es führt in der Kanalisation zu grossen Problemen und kann unser Trinkwasser rasch verschmutzen. Zudem lässt sich das gesammelte Öl teilweise wiederverwerten und in den Rohstoffkreislauf zurückführen.

    Motoren-, Getriebe- und Schmieröl gehören in die Altölsammlung. Vielerorts bieten die Gemeindesammelstellen eine Altölsammlung an.

    Entsorgungshinweis

    Entsorgung von Farben und Lacken

    Beim richtigen Entsorgen von Farben, Lacken und Holzölen spielt deren Zusammensetzung eine wichtige Rolle:

    • Basiert die Farbe auf Wasser, kann sie im Haushaltskehricht entsorgt werden
    • Basiert die Farbe auf Lösungsmitteln gehört sie in den Sonderabfall, denn Lösungsmittel sind gesundheits- und umweltschädlich

    Auf der Verpackung finden sich in der Regel Hinweise zur Zusammensetzung der Farbe. Achte auf die Gefahrenhinweise sowie Worte wie «entflammbar» oder «lösungsmittelbasiert». Findest du diese Hinweise auf der Packung, dann gehören Farbreste – auch die leere Verpackung – in den Sonderabfall.

    Entsorgungsstellen

    Wie bei anderen Sonderabfällen, ist der Handel auch bei Farben und Lacken verpflichtet Kleinmengen kostenlos zurückzunehmen. Unter Kleinmengen verstehen sich im Haushalt übliche Mengen.
    Weiter nehmen kommunale Sammelstellen Farb- und Lackreste in der Regel kostenfrei zurück.

    Entsorgungshinweis

    Entsorgung von PU-Schaumdosen / Bauschaumdosen

    Bauschaum besteht aus einem Polyurethan-Gemisch und kann im ausgehärteten Zustand ganz normal im Hausmüll entsorgt werden. Die leeren PU-Schaumdosen unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

    PU-Schaumdosen sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht im Restmüll, Alumüll, Baumisch- oder Weissblechcontainer entsorgt werden. Sie gehören in den Sonderabfall.

    Wir sind wie andere Händler verpflichtet, restentleerte PU-Schaumdosen zurückzunehmen.





    Weitere Informationen zum Thema Recycling

    Informationen zur Entsorgung von Sonderabfällen: Swissrecycle.ch
    Übersicht über Sammelstellen in der Schweiz: Recycling-Map
    Hinweise aus dem Bundesamt: Bundesamt für Umwelt


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