Keine Baubewilligung braucht es für kleine Becken und Whirlpools, die aufgestellt werden. Doch sobald der Pool in den Boden eingelassen oder fest mit ihm verankert ist, greift das Baugesetz. Bei grösseren Projekten sollte man sich deshalb frühzeitig bei der zuständige Behörde erkundigen. Zudem bieten viele Gemeinden einen Leitfaden oder Merkblätter für Baugesuche, auch zu den Themen Whirlpool und Swimmingpool.
Vorschriften für Aufstellpools
Zusätzlich gilt es, den Gewässerschutz zu berücksichtigen. So definieren kantonale und kommunale Reglemente teilweise, wie ein Whirlpool ans Abwassernetz angeschlossen werden muss. Und es gibt Gemeinden, die Reglemente zum Aufbau von Whirlpools und zum Luftschallschutz erlassen haben.
Fast immer lassen sich Aufstell-Pools und Whirlpools aber unkompliziert realisieren. Einem solchen Projekt steht in der Regel also nichts im Wege, die gesetzliche Hürden sind – wenn es solche gibt – nicht hoch.
Pool heizen im Winter
Wer den Whirlpool oder Aufstellpool auch im Winter nutzen möchte, muss ihn beheizen. Angenehm sind zu dieser Jahreszeit Wassertemperaturen über 30 Grad. Vielerorts darf man Aussenpools aus Umweltschutzgründen nur noch mit erneuerbarer Energie bzw. einer Wärmepumpe beheizen.
Am einfachsten gelingt dies mit einem Hotpot. Dieses Badefass aus Holz hat einen Holzofen integriert, mit dem sich umweltfreundlich und gesetzeskonform heizen lässt.